FAQs zum Persönlichen Budget
Wir haben versucht, einige typische Fragen aufzuschreiben und haben diese nach bestem Wissen beantwortet, können jedoch keine Garantie für die Richtigkeit der Antworten übernehmen. Wenn Sie feststellen, dass wir uns geirrt haben, freuen wir uns über Hinweise. Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese.
FAQs
Das ist vom Einzelfall abhängig. Die Budgethöhen sind zu gering sind, um unabhängig von Dritten selbstbestimmt leben zu können. Umfassende Leistungen als wirkliche Alternative zum stationären Bereich können damit nicht kostendeckend bezahlt werden. Für Teilleistungen ist das Budget jedoch oft ausreichend und eine gute Ergänzung.
Das Persönliche Budget ist Geld, was ein Mensch mit Behinderungen anstatt einer Sachleistung auf Antrag erhalten kann. Damit kann er erforderliche Leistungen selbst einkaufen
Jeder Mensch mit einer Behinderung kann das Budget beantragen.
Nein, entweder erhält man die Sachleistung oder das Persönliche Budget
Bei jedem Rehabilitationsträger (Servicestelle, Sozialamt, Jugendamt, Krankenkasse, Rentenversicherung ...)
Nein, es reicht bereits der Satz: Hiermit beantrage ich ein Persönliches Budget. Dann wird man eingeladen und der Leistungsbedarf festgestellt.
Eigentlich müsste die Behörde innerhalb von drei Wochen entscheiden. Länger darf es nur dauern, wenn ein Gutachten eingeholt werden muss. Aber selbst wenn es ein wenig länger dauert, sollte sich niemand abschrecken lassen
Ja, ab dem 1.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Voraussetzung ist natürlich, dass man als Mensch mit Behinderungen auch einen Anspruch auf eine Sachleistung des Rehabilitationsträgers hat.
Nein, jeder kann auch Teilleistungen als Persönliches Budget und den Rest als Sachleistung in Anspruch nehmen.
Ja, manche Menschen mit Behinderungen glauben, sie würden weniger Leistungen bekommen, andere glauben, sie wären damit überfordert, weil sie nicht wissen, dass sie dann Unterstützung erhalten können. Wieder andere Menschen äußern ihre Vorbehalte, vielleicht weil dies etwas Neues ist oder sie vermuten mehr Arbeit dadurch zu haben. Doch dann kommen die Menschen mit Behinderungen nicht zu ihren Rechten, selbstbestimmt zu leben.
Ja, neben anderen versucht unser Verein Selbstbestimmt Leben in Sachsen-Anhalt e.V. im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen.
Weil das Budget derzeit die Chance für Menschen mit Behinderungen ist, selbstbestimmt zu leben
Wenn es Ihnen wirklich im Heim gut geht, müssen Sie das Budget nicht beantragen - es sei denn, Sie möchten gerne selbst bestimmen, wann und welche Leistungen Sie erhalten.